Vergütung des eArztbriefs nur noch mit KIM
Die Kommunikation im Medizinwesen bekommt ab Juli 2020 einen neuen Namen. KIM soll KV-Connect ablösen und einen bundesweit einheitlichen Standard für den sicheren Austausch von elektronischen Arztbriefen, Befunden und anderen Dokumenten ermöglichen.
Seit Januar 2017 wird der Einsatz von elektronisch verschickten Arztbriefen (eArztbriefen) gefördert. Das heißt, der Versand und der Empfang eines solchen Briefes wird mit einer Pauschale von insgesamt 55 Cent vergütet.1
Voraussetzungen der eArztbriefvergütung
Ärzte haben einen Anspruch auf die Vergütung von eArztbriefen, sofern die Nachricht zur Behandlung des Patienten dient und der Papierversand dadurch entfällt.2 Weitere Voraussetzungen sind:1
- Der Versand muss über eine sichere VPN-Verbindung (Virtual Private Network) erfolgen.
- Zum Schutz der Patientendaten muss für die Verbindung eine Ende-zu-Ende-Verschlüsselung eingesetzt werden.
- Der eArztbrief muss eine qualifizierte elektronische Signatur (QES) des Arztes enthalten.
- Das Praxisverwaltungssystem muss durch die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) für den eArztbrief zertifiziert sein.
Ohne KIM künftig keine Vergütung mehr
Bislang konnte für den Versand von eArztbriefen zum Beispiel der Kommunikationsdienst KV-Connect genutzt werden. Das wird sich ab dem 1. Juli 2020 ändern. Dann muss zusätzlich zu den oben genannten Voraussetzungen der Versand des eArztbriefes über den Übermittlungsdienst „Kommunikation im Medizinwesen“, kurz KIM, erfolgen, damit eine Vergütung stattfinden kann.3 Sowohl der Versender als auch der Empfänger muss hierfür an die Telematikinfrastruktur angeschlossen sein. Wie gehabt teilt sich die Vergütung von 55 Cent auf den Versender (28 Cent) und den Empfänger (27 Cent) auf.3 Für beide Pauschalen (Versand und Empfang) gilt ein gemeinsamer Höchstwert von 23,40 Euro je Quartal und Arzt.3
KIM löst KV-Connect ab
Der Dienst KIM – früher auch unter der Bezeichnung KOM-LE (Kommunikation der Leistungserbringer) bekannt – soll bundesweit einheitlich und sektorübergreifend für den sicheren Austausch von sensiblen Informationen über die Telematikinfrastruktur sorgen. Bis zur Verfügbarkeit des Kommunikationsdienstes KIM können eArztbriefe weiterhin über KV-Connect abgerechnet werden.3
Fax-Versand lohnt nicht mehr
Bisher war das Versenden eines Telefax finanziell lohnender als die Verwendung eines eArztbriefs. Auch dies ändert sich ab Juli 2020 und zwar mit der Einführung einer neuen Fax-Pauschale. Die Vergütung für den Fax-Versand darf dann laut Gesetzgeber nur noch maximal halb so hoch sein wie die Vergütung für den eArztbrief.2, 3 Die Fax-Pauschale beträgt vorerst zehn Cent je Telefax und ab 1. Juli 2021 nur noch fünf Cent. Damit soll der Umstieg in die elektronische Kommunikation beschleunigt werden.
Quellen:
- Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) Elektronischer Arztbrief. Online verfügbar unter: https://www.kbv.de/html/earztbrief.php (abgerufen am 29.04.2020).
- Sozialgesetzbuch (SGB V), Fünftes Buch, Gesetzliche Krankenversicherung. §291f. Übermittlung elektronischer Briefe in der vertragsärztlichen Versorgung (März 2020). Online verfügbar unter: http://www.sozialgesetzbuch-sgb.de/sgbv/291f.html (abgerufen am 29.04.2020).
- Kassenärztliche Bundesvereinigung. Mehr digital, weniger Porto und Faxe: Erstattung von Versandkosten für Arztbriefe ab Juli neu geregelt (April 2020). Online verfügbar unter: https://www.kbv.de/html/1150_45717.php (abgerufen am 29.04.2020).
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