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    Startseite / Gerinnungshemmer / Zuzahlungsbefreiung

    Zuzahlungsbefreiung für das moderne NOAK

    Zuzahlungen für Medikamente können für viele Betroffene eine nicht unerhebliche, finanzielle Belastung sein. Auch bei Nicht-VKA-oralen Antikoagulanzien (NOAKs) zur Vorsorge von Schlaganfällen bei Vorhofflimmern ist die Zahlung eines Eigenanteils generell erforderlich. Mitglieder einiger Krankenkassen können seit 01. September 2018 jedoch von einer Zuzahlungsbefreiung für das moderne NOAK profitieren: Ihr Eigenanteil wird automatisch gestrichen – unabhängig von der Belastungsgrenze und ganz ohne Antrag.

    Fragen Sie Ihren Arzt oder Apotheker, um welches NOAK es sich handelt und erfahren Sie auf der untenstehenden Liste, ob auch Ihre Krankenkasse Sie von einer Zuzahlung befreit.


    Diese Krankenkassen nehmen an der Zuzahlungsbefreiung teil.


    Auf einen Blick – Daten & Fakten zur Zuzahlungsbefreiung


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    Quellen:

    1. Berechnung auf Basis der GKV-Versicherten-Daten der BARMER und GWQ. Stand: August 2018.
    2. Cavallari I et al. Clinical events after interruption of anticoagulation in patients with atrial fibrillation: An analysis from the ENGAGE AF-TIMI 48 trial. International Journal of Cardiology 2018; 257: 102-107. https://doi.org/10.1016/j.ijcard.2018.01.065
    3. Borne RT et al. Adherence and outcomes to direct oral anticoagulants among patients with atrial fibrillation: findings from the veterans health administration. BMC Cardiovasc Disord 2017; 17: 236. https://www.ncbi.nlm.nih.gov/pmc/articles/PMC5581418/
    4. Fachinformation LIXIANA®, Daiichi Sankyo Europe GmbH, München, Deutschland. Aktueller Stand. http://www.lixiana.de/de-de/fachinformation
    5. Giugliano RP et al. Edoxaban versus warfarin in patients with atrial fibrillation. N Engl J Med 2013; 369: 2093-2104. http://www.ncbi.nlm.nih.gov/pubmed/24251359

    INFORMATION FÜR FACHKRÄFTE

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    LIXIANA® jetzt für viele Patienten ohne Zuzahlung erhältlich

    © M. Schuppich / Fotolia

    LIXIANA® (Edoxaban) ist seit dem 1. September 2018 als erster und einziger Faktor-Xa-Inhibitor für viele gesetzlich versicherte Patienten von der Zuzahlung befreit. Dadurch wird die Therapie für viele Patienten noch einfacher und sicherer.

    Seit dem 1. September gilt die Zuzahlungsbefreiung für das Nicht-VKA orale Antikoagulans (NOAK) LIXIANA® für alle Patienten der BARMER und der GWQ (Gesellschaft für Wirtschaftlichkeit und Qualität bei Krankenkassen). Von den besseren Konditionen profitiert damit rund eine drittel Million der gesetzlich Versicherten.1 Zudem gilt seit dem 1. August 2018 für LIXIANA® (Edoxaban) der neue Apothekenverkaufspreis von 2,57* Euro pro Tablette. *bezogen auf die N3-Packung

    Weniger Belastung für mehr Therapieadhärenz

    Besonders für ältere Patienten mit vielen Komorbiditäten, die mit einem zum Teil schmalen Budget Zuzahlungen für verschiedene Medikamente leisten müssen, können diese Ausgaben eine nicht unerhebliche finanzielle Belastung darstellen. Dies kann die Therapieadhärenz und damit den Behandlungserfolg gefährden. Doch gerade bei der Schlaganfallprophylaxe ist eine gute Therapieadhärenz enorm wichtig. Wird die Therapie unterbrochen, haben Patienten mit Vorhofflimmern (VHF) ein signifikant höheres Risiko für kardiale und zerebrovaskuläre Ereignisse als adhärente Patienten.2 Die finanzielle Entlastung durch die Zuzahlungsbefreiung kann deshalb viele Patienten in ihrer Therapieadhärenz unterstützen und letztlich zu mehr Therapiesicherheit beitragen.

    Gute Therapieadhärenz ist unerlässlich

    Voraussetzung für eine erfolgreiche NOAK-Therapie ist die regelmäßige Einnahme der Tabletten. Doch besonders bei Erkrankungen ohne hohe Symptomlast, wie es bei VHF häufig der Fall ist, ist eine gute Therapieadhärenz nicht immer einfach zu erreichen. Laut einer aktuellen Kohortenstudie nimmt mehr als ein Viertel der nvVHF-Patienten weniger als 80 % der verordneten NOAK-Dosis ein.3

    LIXIANA® bietet weitere Vorteile, die die Therapieadhärenz positiv beeinflussen können:

    • Es muss nur einmal täglich eingenommen werden.
    • Die Einnahme kann unabhängig von den Mahlzeiten erfolgen.
    • Nur ein geringer Anteil des Wirkstoffs wird über Cytochrom CYP3A4/5 metabolisiert (< 10 %).4 Das Risiko von Wechselwirkungen mit anderen Medikamenten, die über CYP3A4/5 eliminiert werden oder dessen Aktivität beeinflussen, ist daher gering.

    Zudem ist LIXIANA® (Edoxaban) bei vergleichbarer Wirksamkeit signifikant sicherer als eine Antikoagulation mit dem Vitamin-K-Antagonisten (VKA) Warfarin.5 Der Sicherheitsvorteil von Edoxaban besteht in Bezug auf schwere, klinisch relevante nichtschwere und intrakranielle Blutungsereignisse.5

    Dieses überzeugende klinische Profil, verbunden mit der Wirtschaftlichkeit, hat dazu beigetragen, dass mehrere KVen (Kassenärztliche Vereinigungen) LIXIANA® als eine Leitsubstanz in ihrer Arzneimittelvereinbarung nennen. Ob Ihre Region dazugehört, lesen Sie in einem unserer früheren Beiträge.

    Auf einen Blick – Daten & Fakten zur Zuzahlungsbefreiung
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    Quellen:

    1. Berechnung auf Basis der GKV-Versicherten-Daten der BARMER und GWQ. Stand: August 2018.
    2. Cavallari I et al. Clinical events after interruption of anticoagulation in patients with atrial fibrillation: An analysis from the ENGAGE AF-TIMI 48 trial. International Journal of Cardiology 2018; 257: 102-107. https://doi.org/10.1016/j.ijcard.2018.01.065
    3. Borne RT et al. Adherence and outcomes to direct oral anticoagulants among patients with atrial fibrillation: findings from the veterans health administration. BMC Cardiovasc Disord 2017; 17: 236. https://www.ncbi.nlm.nih.gov/pmc/articles/PMC5581418/
    4. Fachinformation LIXIANA®, Daiichi Sankyo Europe GmbH, München, Deutschland. Aktueller Stand. http://www.lixiana.de/de-de/fachinformation
    5. Giugliano RP et al. Edoxaban versus warfarin in patients with atrial fibrillation. N Engl J Med 2013; 369: 2093-2104. http://www.ncbi.nlm.nih.gov/pubmed/24251359

    Letzte Änderungen: 01.09.2018

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