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Interaktive Deutschlandkarte – Infos zu Ihrer KV-Region
Seit Beginn des Jahres gelten die neuen Arzneimittelvereinbarungen der kassenärztlichen Vereinigungen (KVen). Möchten Sie sich über die aktuellen Vereinbarungen, die in Ihrer KV-Region gelten, informieren? Mit unserer interaktiven Deutschlandkarte gelangen Sie mit einem Klick auf die relevanten Informationen Ihrer Kassenärztlichen Vereinigung.
Was ist eine kassenärztliche Vereinigung?
Jeder Arzt oder Psychotherapeut, der gesetzlich Krankenversicherte ambulant behandelt, muss Mitglied der Kassenärztlichen Vereinigung (KV) seiner Region sein.1 Die bundesweit 17 KVen sind unter ihrem Dachverband, der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV), vereinigt.2, 3 Jede KV ist für eines der 16 Bundesländer zuständig – mit Ausnahme von Nordrhein-Westfalen. Dieses Bundesland ist in die Zuständigkeitsgebiete Nordrhein und Westfalen-Lippe aufgeteilt.1 Die KVen sind Körperschaften des öffentlichen Rechts3 und haben folgende Aufgaben zu erfüllen:1, 2
- Sicherstellung der flächendeckenden ambulanten ärztlichen und psychotherapeutischen Versorgung,
- Organisation des ärztlichen Bereitschaftsdienstes in sprechstundenfreien Zeiten,
- Vertretung der Rechte der Ärzte und Psychotherapeuten gegenüber den Krankenkassen,
- Überwachung der Erfüllung der ärztlichen Pflichten (Einhaltung von Qualitätsstandards und Umsetzung gesetzlicher Vorgaben),
- Honorarvereinbarungen mit den Krankenkassen und Honorarverteilung an die Ärzte und Psychotherapeuten,
- Abrechnungswesen (Beratung der Ärzte, Prüfung der Abrechnungen und Abwicklung mit den Kassen) und
- politischer Einsatz für den Erhalt der Freiberuflichkeit, Niederlassungsfreiheit und die freie Arztwahl.
Zahnärzte sind getrennt davon über ihre eigenen Kassenzahnärztlichen Vereinigungen organisiert.3
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