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    Startseite / Servicethemen / KV-Regionen

    Interaktive Deutschlandkarte – Infos zu Ihrer KV-Region

    Seit Beginn des Jahres gelten die neuen Arzneimittelvereinbarungen der kassenärztlichen Vereinigungen (KVen). Möchten Sie sich über die aktuellen Vereinbarungen, die in Ihrer KV-Region gelten, informieren? Mit unserer interaktiven Deutschlandkarte gelangen Sie mit einem Klick auf die relevanten Informationen Ihrer Kassenärztlichen Vereinigung.

    Klicken Sie auf eine beliebige KV-Region, um zu den spezifischen Vereinbarungen zu gelangen:

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    1

    Kassenärztliche Vereinigung Mecklenburg-Vorpommern (KVMV)

    2

    Kassenärztliche Vereinigung Brandenburg (KVBB)

    3

    Kassenärztliche Vereinigung Berlin (KV Berlin)

    4

    Kassenärztliche Vereinigung Sachsen (KVS)

    5

    Kassenärztliche Vereinigung Bayerns (KVB)

    6

    Kassenärztliche Vereinigung Baden-Württemberg (KVBW)

    7

    Kassenärztliche Vereinigung Saarland (KV Saarland)

    8

    Kassenärztliche Vereinigung Rheinland-Pfalz (KV RLP)

    9

    Kassenärztliche Vereinigung Nordrhein (KVNO)

    10

    Kassenärztliche Vereinigung Westfalen-Lippe (KVWL)

    11

    Kassenärztliche Vereinigung Hessen (KV Hessen)

    12

    Kassenärztliche Vereinigung Thüringen (KV Thüringen)

    13

    Kassenärztliche Vereinigung Sachsen-Anhalt (KVSA)

    14

    Kassenärztliche Vereinigung Bremen (KVHB)

    15

    Kassenärztliche Vereinigung Hamburg (KVH)

    16

    Kassenärztliche Vereinigung Schleswig-Holstein (KVSH)

    Was ist eine kassenärztliche Vereinigung?

    Jeder Arzt oder Psychotherapeut, der gesetzlich Krankenversicherte ambulant behandelt, muss Mitglied der Kassenärztlichen Vereinigung (KV) seiner Region sein.1 Die bundesweit 17 KVen sind unter ihrem Dachverband, der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV), vereinigt.2, 3 Jede KV ist für eines der 16 Bundesländer zuständig – mit Ausnahme von Nordrhein-Westfalen. Dieses Bundesland ist in die Zuständigkeitsgebiete Nordrhein und Westfalen-Lippe aufgeteilt.1 Die KVen sind Körperschaften des öffentlichen Rechts3 und haben folgende Aufgaben zu erfüllen:1, 2

    • Sicherstellung der flächendeckenden ambulanten ärztlichen und psychotherapeutischen Versorgung,
    • Organisation des ärztlichen Bereitschaftsdienstes in sprechstundenfreien Zeiten,
    • Vertretung der Rechte der Ärzte und Psychotherapeuten gegenüber den Krankenkassen,
    • Überwachung der Erfüllung der ärztlichen Pflichten (Einhaltung von Qualitätsstandards und Umsetzung gesetzlicher Vorgaben),
    • Honorarvereinbarungen mit den Krankenkassen und Honorarverteilung an die Ärzte und Psychotherapeuten,
    • Abrechnungswesen (Beratung der Ärzte, Prüfung der Abrechnungen und Abwicklung mit den Kassen) und
    • politischer Einsatz für den Erhalt der Freiberuflichkeit, Niederlassungsfreiheit und die freie Arztwahl.

    Zahnärzte sind getrennt davon über ihre eigenen Kassenzahnärztlichen Vereinigungen organisiert.3

    INFORMATION FÜR FACHKRÄFTE

    Inhaltsverzeichnis:

    1. Gute Rahmenbedingungen für LIXIANA Verordnung
    2. LIXIANA punktet mit überzeugendem klinischem Profil und einem offiziell verhandeltem Erstattungspreis
    3. Rabattverträge mit nationalen und regionalen Krankenkassen

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