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    Mit effektivem Webauftritt das Patientenaufkommen steigern

    Praxismanagement
    Mit effektivem Webauftritt das Patientenaufkommen steigern

    Eine eigene Praxiswebseite, Suchmaschinenwerbung oder Arztbewertungsportale: Ein überzeugender Auftritt im Internet kann die Bekanntheit Ihrer Praxis dauerhaft verbessern. Was Sie dabei beachten sollten, erfahren Sie in diesem Beitrag.

    Die eigene Webseite: Modern und patientenorientiert

    Eine altbackene und komplizierte Webseite kann unseriös und im schlimmsten Fall abschreckend wirken. Achten Sie daher auf eine zeitgemäße Technik und Optik.1 Wichtig ist, dass die Inhalte auch auf Smartphones und Tablets einwandfrei darstellbar sind. Diese als „responsive Design“ bekannte Funktionalität setzen die meisten modernen Webseitenbaukästen und Content-Management-Systeme bereits automatisch um.

    Achten Sie darauf, dass wichtige Praxisinformationen, wie Sprechzeiten und Kontaktdaten, leicht auffindbar sind.2 Darüber hinaus können Sie Ihren Patienten hilfreiche Informationen  zu Erkrankungen, Behandlungen und Vorbeugungsmaßnahmen anbieten. Professionelle Texte können das Vertrauen in Ihre Fähigkeiten als Arzt stärken. Gleichzeitig haben Leser Ihrer Seite einen zusätzlichen Nutzen vom Besuch Ihres Webauftritts und knüpfen so eine positive Verbindung zu Ihrer Praxis. Achten Sie dabei auf eine allgemeinverständliche Sprache und auf die Aktualität der Informationen.2

    Google Maps: So sind Sie auffindbar

    Wer in Google nach dem Stichwort „Arzt“ und seinem Wohnort sucht, erhält als Suchergebnis an oberster Stelle oft einen Ausschnitt aus Google Maps und den dort registrierten Ärzten. Möchten auch Sie auf diese Weise gefunden werden, dann sollten Sie Ihre Arztpraxis bei Google Maps eintragen lassen.3 Dies können Sie kostenlos über Google My Business erledigen. Dort können Sie auch Ihre Telefonnummer und Ihre Sprechstundenzeiten hinterlegen.

    Suchmaschinenwerbung: Sachliche Anzeigen sind erlaubt

    Auch direkte Werbeanzeigen in Suchmaschinen über Tools wie Google Ads sind mittlerweile zulässig zur Bewerbung einer Arztpraxis, solange sie informativ und neutral formuliert sind.3 So können Sie bestimmte Suchbegriffe angeben, bei deren Eingabe Ihre Praxiswebseite in den obersten Suchergebnissen angezeigt werden soll. Mit einer durchdachten Auswahl der Suchbegriffe und einer gut formulierten Anzeige können Sie dadurch viele potenzielle Patienten auf Ihre Webseite führen.3 Aber Vorsicht: Anpreisende oder vergleichende Werbeaussagen sind nicht zulässig.3, 4

    Arztbewertungsportale: Chance nutzen

    Viele Ärzte sehen Patientenkommentare auf Portalen wie beispielsweise Jameda kritisch. Wer sich jedoch nur ärgert oder die Portale ignoriert, übersieht die Chancen für positive Empfehlungen.5 Denn viele Menschen informieren sich vor dem Arztbesuch über die Erfahrungen anderer Patienten im Internet. Eine überdurchschnittliche Bewertung kann Ärzten daher häufig neue Patienten bescheren. Die meisten großen Arztbewertungsportale ermutigen Ärzte, ein eigenes Profil mit Informationen zur Praxis anzulegen. Das wirkt zum einen professionell und gibt Ihnen zum anderen gleichzeitig die Möglichkeit, negativen Kommentaren gegenüber öffentlich Stellung zu nehmen. Bei Missbrauchsverdacht können Sie gegen einzelne Bewertungen Einspruch einlegen. Das Bewertungsportal ist dann verpflichtet, die Rechtmäßigkeit des Kommentars zu prüfen.6

    Über einen Link zu Ihrem Arztbewertungsprofil auf der eigenen Praxisseite oder im direkten Patientengespräch können Sie zufriedene Patienten motivieren, Bewertungen abzugeben.5

    Rechtliche Rahmenbedingungen beachten

    Alle Internetauftritte einer Arztpraxis unterliegen in Deutschland den Richtlinien der ärztlichen Berufsordnungsowie dem Telemediengesetz.4, 7 So dürfen die Inhalte der ärztlichen Webseite und anderer Kommunikationskanäle zum Beispiel nicht werblich formuliert werden („der beste Arzt in Hamburg“), sondern müssen sachlich und informativ sein. Viele Landesärztekammern bieten umfangreiche Erläuterungen zu den Werbebestimmungen der Berufsordnung an.8, 9 Zusätzlich lohnt es sich, den Webauftritt, insbesondere das Impressum und die Datenschutzerklärung, durch einen Anwalt prüfen zu lassen.3

    Ein weiterer häufiger Fehler, der zu rechtlichen Schwierigkeiten führen kann, ist die Urheberrechtsverletzung. So dürfen Bilder und Texte (auch abschnittsweise) nicht ohne ausdrückliche Erlaubnis des jeweiligen Urhebers auf der eigenen Webseite genutzt werden.10 Mit immer besser werdenden Such-Algorithmen sind solche Urheberrechtsverletzungen mittlerweile leicht aufzudecken und ziehen oft hohe Geldstrafen nach sich.

    Quellen:

    1 Praxis-Website: Technik, Kassenärztliche Bundesvereinigung, verfügbar unter http://www.kbv.de/html/4426.php abgerufen am 28.08.2019.

    2 Praxis-Website: Inhalte, Kassenärztliche Bundesvereinigung, verfügbar unter http://www.kbv.de/html/4425.php abgerufen am 28.08.2019.

    3 Wagner G. Marketing: Wie dürfen Ärzte online werben? Dtsch Ärztebl 2012; 109: 22. verfügbar unter https://www.aerzteblatt.de/archiv/132191 abgerufen am 28.08.2019

    4 (Muster-)Berufsordnung für die in Deutschland tätigen Ärztinnen und Ärzte (Stand 2018), Bundesärztekammer, verfügbar unter: http://www.bundesaerztekammer.de/recht/berufsrecht/muster-berufsordnung-aerzte/muster-berufsordnung/ abgerufen am 28.08.2019.

    5 Hänig S. Arztbewertungsportale: Chance Bewertung – bitte weitersagen. Dtsch Ärztebl 2011; 108: 18. verfügbar unter https://www.aerzteblatt.de/archiv/109446/Arztbewertungsportale-Chance-Bewertung-bitte-weitersagen, abgerufen am 28.08.2019.

    6 Lüghausen P. Arztbewertungen: Behandlungskontakt ist zu belegen. Dtsch Ärztebl 2016; 113: A-563 / B-472 / C-468. verfügbar unter: https://www.aerzteblatt.de/archiv/175459 abgerufen am 28.08.2019.

    7 Telemediengesetz (TMG); Online verfügbar unter: https://www.gesetze-im-internet.de/tmg/TMG.pdf. abgerufen am 11.09.2019.

    8 Arzt, Werbung, Öffentlichkeit – Hinweise und Erläuterungen, Landesärztekammer Thüringen, verfügbar unter: https://www.laek-thueringen.de/files/1604F40F9C3/Infobroschuere_Arzt_Werbung_Oeffentlichkeit.pdf abgerufen am 28.08.2019.

    9 Arzt – Werbung – Öffentlichkeit: Hinweise und Erläuterungen, Landesärztekammer Baden-Württemberg, verfügbar unter https://www.aerztekammer-bw.de/10aerzte/40merkblaetter/10merkblaetter/arzt-werbung/index.html abgerufen am 28.08.2019.

    10 Gesetz über Urheberrecht und verwandte Schutzrechte (Urheberrechtsgesetz). Online verfügbar unter https://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/urhg/gesamt.pdf abgerufen am 28.08.2019.

    Bildquelle: @ manoftheapes – fotolia.com

    16. November 2019/von p348514
    https://noak-therapie.de/wp-content/uploads/2019/10/20170801_webauftritt.png 352 850 p348514 https://noak-therapie.de/wp-content/uploads/2022/06/NOAK-Therapie-Logo-Daiichi-Service_2.png p3485142019-11-16 14:25:002021-04-28 14:55:07Mit effektivem Webauftritt das Patientenaufkommen steigern
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