Neuregelung zur Organspende: Das ändert sich in Zukunft
Der Versuch von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU/CSU) und Prof. Dr. Karl Lauterbach (SPD), den Bundestag von einer grundlegenden Reform der Organspendegesetzgebung zu überzeugen, ist gescheitert. Doch es bleibt trotzdem nicht alles so, wie es war.
Ziel: effizientere Organspendepraxis
Laut einer repräsentativen bundesweiten Umfrage mit 4.001 Befragten im Alter zwischen 14 und 75 Jahren haben 84 % der Bevölkerung eine positive Einstellung zum Thema Organ- und Gewebespende.1 Trotzdem gab es im Jahr 2019 nur 932 postmortale Organspender in Deutschland.2 Diese haben im Durchschnitt jeweils drei Organe gespendet.2 Auf der Warteliste für ein Spenderorgan standen demgegenüber mehr als 9.000 Menschen.2
An der Dokumentation der Entscheidung hapert es
Die knappe Mehrheit der Befragten (56 %) hatte für sich selbst eine Entscheidung für oder gegen eine Organspende getroffen.1 Allerdings haben nur 39 % diese Entscheidung auch dokumentiert (Abbildung 1).1
Abbildung 1: Dokumentation der Entscheidung zur Organ- und Gewebespende (Basis 4.001 Befragte) (modifiziert nach BZgA-Forschungsbericht 20191]
Dieses Missverhältnis und der Mangel an Spenderorganen waren die Hauptgründe für die Initiative von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU/CSU) und Prof. Dr. Karl Lauterbach (SPD) für die Einführung der doppelten Widerspruchslösung.3 Demnach sollte jeder volljährige Mensch in Deutschland automatisch als Organspender gelten – es sei denn, er hat zu Lebzeiten widersprochen.3 Diese Regelung ist in vielen EU-Ländern bereits gängige Praxis.4
Stärkung der Entscheidungsbereitschaft
Am 16. Januar 2020 hat der Bundestag abgestimmt. Vom Grundsatz her bleibt alles wie gehabt: Organspender müssen zu Lebzeiten explizit einer Organspende zugestimmt haben.5 Die Abgeordneten stimmten mit 379 zu 292 Stimmen (und drei Enthaltungen) gegen die Umsetzung der „doppelten Widerspruchslösung“ in Deutschland.5 Gleichzeitig votierten sie jedoch für die Umsetzung des Gesetzentwurfs von einer Gruppe um Annalena Baerbock (Bündnis 90/Die Grünen) und Karin Maag (CDU/CSU).5 Dieser Gesetzentwurf zur „Stärkung der Entscheidungsbereitschaft bei der Organspende“ sieht folgende Neuerungen vor:5,6
- Die Bürger sollen mindestens alle zehn Jahre bei Behördengängen auf das Thema Organspende angesprochen werden.
- Hausärzte sollen ihre Patienten alle zwei Jahre auf ihre Spendenbereitschaft ansprechen.
- Es soll ein bundesweites Online-Register eingeführt werden. Dort soll jeder Bürger seine Entscheidung für oder gegen eine postmortale Organspende eintragen und auch ändern können.
Online-Register wird erst in zwei Jahren Realität
Bis zur ersten Jahreshälfte 2022 wird es bis zur vollständigen Umsetzung der Reform und der Einführung des Online-Registers voraussichtlich noch dauern.5 Es bleibt abzuwarten, ob die geplanten Maßnahmen dazu beitragen werden, die Wartelisten für Spenderorgane zu verkürzen.
Quellen:
- Repräsentativbefragung „Wissen, Einstellung und Verhalten der Allgemeinbevölkerung zur Organ- und Gewebespende“ 2018, BZgA (Mai 2019). Online verfügbar unter: https://www.bzga.de/fileadmin/user_upload/PDF/pressemitteilungen/daten_und_fakten/Infoblatt_Organspende_190528.pdf (abgerufen am 20.01.2020).
- DSO-Pressemitteilung: Zahl der Organspender in 2019 nahezu unverändert, Deutsche Stiftung Organtransplantation (Januar 2020). Online verfügbar unter: https://www.dso.de/SiteCollectionDocuments/Pressemeldungen%20PDFs%20und%20Anh%C3%A4nge/PM%20Jahreszahlen%202019_final.docx.pdf (abgerufen am 20.01.2020).
- Lauterbach K, Nüßlein G et al.: Entwurf eines Gesetzes zur Regelung der doppelten Widerspruchslösung im Transplantationsgesetz. Deutscher Bundestag – Drucksache19/11096 (Juni 2019). Online verfügbar unter: https://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/110/1911096.pdf (abgerufen am 20.01.2020).
- Bundeszentrale für politische Bildung. Organspenderegelungen in Europa (Mai 2019). Online verfügbar unter: https://www.bpb.de/dialog/netzdebatte/285361/organspenderegelungen-in-europa (abgerufen am 20.01.2020).
- Deutscher Bundestag: Organspenden: Mehrheit für die Entscheidungslösung. Deutscher Bundestag (Januar 2020). Online verfügbar unter: https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2020/kw03-de-transplantationsgesetz-674682 (abgerufen am 21.01.2020).
- Baerbock A, Maag K et al.: Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Entscheidungsbereitschaft bei der Organspende. Deutscher Bundestag – Drucksache 19/11087 (Juni 2019). Online verfügbar unter: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/110/1911087.pdf (abgerufen am 20.01.2020).
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