Orale Antikoagulation im Ramadan: Was gibt es zu beachten?
Schlaganfallprophylaxe erfordert Therapieadhärenz. Wie kann dieser Anspruch auch im Fastenmonat Ramadan erfüllt werden? Hier erfahren Sie mehr dazu.
Im Fastenmonat Ramadan, der in diesem Jahr am 18. Februar beginnt und am 20. März endet, verzichtet ein Großteil der gläubigen Muslim:innen weltweit von Sonnenaufgang bis Sonnenuntergang auf Essen und Getränke. Mit eingeschlossen sind dabei auch alle Medikamente, die oral appliziert werden – also auch orale Antikoagulanzien (OAKs).
Menschen mit chronischen Herzerkrankungen sind vom Fastengebot während des Ramadan eigentlich ausgenommen, insbesondere wenn das Fasten bei ihnen gesundheitliche Schäden hervorrufen oder verschlimmern kann. Viele Betroffene entscheiden sich dennoch dafür, den Ramadan einzuhalten – mit Auswirkungen auf die Therapieadhärenz. Dies gilt umso mehr bei vermeintlich weniger schlimmen Erkrankungen, wie dem nicht-valvulärem Vorhofflimmern (nvVHF), von dem die Betroffenen häufig nichts spüren.1
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