Zahnärztliche Chirurgie und orale Antikoagulation – diese Kombination treibt so manchem Zahnarzt Schweißperlen auf die Stirn. Aber wie hoch ist das Blutungsrisiko tatsächlich? Neue Metaanalysen vergleichen Zahnextraktionen unter NOAKs und VKAs.
Zu den typischen zahnärztlichen chirurgischen Eingriffen im komprimierbaren Bereich zählen Zahnextraktionen (einfach und multipel), orale Lappenplastiken, kleine Weichgewebseingriffe, Osteotomien, Implantationen und Augmentationen. Erhält der Patient eine orale Antikoagulation (OAK), empfehlen die aktuellen Leitlinien folgende Vorgehensweise:1
- niedriges Thromboembolierisiko: Antikoagulation unterbrechen (ohne Bridging)
- mittleres Thromboembolierisiko: Antikoagulation fortsetzen bzw. im Falle eines hohen individuellen Blutungsrisikos die Antikoagulation unterbrechen (ohne Bridging)
- hohes Thromboembolierisiko: Antikoagulation fortsetzen
Dabei sind Besonderheiten bezüglich der verschiedenen oralen Antikoagulanzien zu beachten. Die Deutsche Gesellschaft für Allgemeinmedizin und Familienmedizin (DEGAM) gibt folgende Praxisempfehlung:1
Zahnärztlicher Eingriff unter fortgesetzter Behandlung mit Vitamin-K-Antagonisten (VKAs):¹
- Der INR-Wert (INR = International Normalized Ratio) sollte präoperativ bestimmt werden (24–48 h vor dem Eingriff).
- Falls der INR-Wert im oberen therapeutischen Bereich liegt, sollte die Dosis des Antikoagulans vorübergehend reduziert werden, um den INR-Wert in den unteren therapeutischen Bereich abzusenken.
Zahnärztlicher Eingriff unter fortgesetzter Behandlung mit Nicht-VKA oralen Antikoagulanzien (NOAKs):¹
- Der chirurgische Eingriff sollte möglichst im Plasmatalspiegel des NOAKs erfolgen, sprich kurz vor der nächsten regulären Einnahme.
- Wenn innerhalb der individuellen postoperativen Beobachtungszeit keine Blutungen aufgetreten sind, kann die nächste Einnahme des NOAKs unmittelbar erfolgen.
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